Viele Unternehmen nutzen gegenwärtig Warenkreditversicherungen (WKV), um sich gegen Zahlungsausfälle auf Kundenseite zu schützen. Durch die Folgen der Corona-Pandemie sind die Risiken durch Zahlungsausfälle enorm gestiegen. Das Bundesministerium für Energie und Wirtschaft reagierte mit einem Schutzschirm: Der Bund übernimmt bis Mitte 2021 eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Warenkreditversicherer in Höhe von 30 Milliarden Euro. Der bisher vereinbarte Rettungsschirm sollte bis zum Jahresende laufen und wurde nun verlängert. Dadurch können die Kreditversicherer weiter eine Absicherung für Zahlungsausfälle geben. Die Lieferketten in Deutschland und weltweit sollen dadurch geschützt werden und erhalten bleiben.
Nach heutigem Stand endet der Schutzschirm am 30.06.2021.
Euler Hermes (weltweiter Marktführer im Kreditversicherungsgeschäft) hatte vor der Verlängerung bereits angekündigt, dass es aufgrund der ungewissen Entwicklung in Bezug auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und ohne eine Verlängerung des Schutzschirmes notwendig wird, in Kürze den Versicherungsschutz für versicherte Kunden, deren Bonität insgesamt als schwach beurteilt wird, in ein befristetes Limit abzuändern.
Ähnliche Reaktionen anderer WKV sind zu erwarten.
Insgesamt kann die Kürzung oder gar Streichung der Versicherungslimite zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen entlang der Lieferketten führen. Der (insolvenzbedingte) Ausfall von dann nicht mehr versicherbaren Kundenforderungen kann zu einem Domino-Effekt führen und die ohnehin erwartete „Insolvenzwelle“ deutlich beschleunigen.
Eine „Insolvenzwelle“ wird derzeit vor dem Hintergrund der bis Ende September bedingt ausgesetzt gewesenen Insolvenzantragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit. Die Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung bleibt zwar bis zum Jahresende unter bestimmten Bedingungen weiter suspendiert, allerdings lagen Insolvenzanträge mit dem alleinigen Insolvenzgrund der Überschuldung in der Vergangenheit im unteren einstelligen Prozentbereich der Gesamtheit aller Insolvenzanträge.
Insgesamt muss daher mit ungeplanten Liquiditätsbelastungen durch den Ausfall von Kundenzahlungen gerechnet werden, sodass das Cash-Management darauf einzustellen ist.
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Dirk Kayser